Leistungen

Die Grundlagen

Grundlage unserer Hilfeangebote sind Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen mit dem Jugendamt der Stadt Neuss gemäß § 78b ff. SGB VIII.

Jungen Menschen ein verlässliches und stabiles Lebensumfeld zu bieten, die Entwicklung ihrer Selbstbestimmung und damit ihre Verselbständigung als Vorbereitung auf ein eigenständiges Leben zu fördern, sind wesentliche Ziele unserer Hilfeangebote. Die Schaffung einer realistischen Zukunftsplanung und damit einer langfristigen Perspektive ist unser fachlicher Anspruch an jede Hilfemaßnahme.

Die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII ist die Grundlage jeder Hilfemaßnahme.

Unsere Leistungsangebote sind so gestaltet, dass bei Bedarf ein Wechsel der Betreuungsform im Verlauf der Hilfemaßnahme möglich ist.

Eine genaue Beschreibung der einzelnen Angebote und deren Inhalte entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und der Konzeption, die als Download auf der Internetseite zur Verfügung stehen.

Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch, z.B. bei der Suche nach individuellen Lösungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Jugendhilfe in folgenden Fachbereichen:

Jugendwohnen gem. § 13,3 i. V. m. § 13,1 SGB VIII (stationär und ambulant)

Jugendliche und junge Erwachsene benötigen in der Lebensphase des Übergangs von der Schule in den Beruf Beratung, Begleitung und Unterstützung. Mit dem Jugendwohnen nach § 13 SGB VIII bieten wir ein niedrigschwelliges stationäres Hilfeangebot zum Ausgleich individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen und zur Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt und der sozialen Integration.
In diesem Fachbereich bieten wir auch eine ambulante Nachbetreuung für junge Menschen an, die aus der Einrichtung in eine Wohnung wechseln und beim Start in die eigene Wohnung noch Hilfe und Unterstützung benötigen.
Dieses Angebot umfasst einen Betreuungsschlüssel von 1:5 bei 19 Plätzen.

Istock
Lernen

Verselbständigungswohnen gem. § 34 & 41 SGB VIII

Dieses Hilfeangebot richtet sich ebenfalls an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden, sich auf die Verselbständigung vorbereiten wollen und einer intensiveren Betreuung bedürfen.
Die Bezugsbetreuung gewährleistet hier neben der für die Reife- und Persönlichkeitsentwicklung notwendigen Beziehungsarbeit auch die Bearbeitung erzieherischer Bedarfe sowie die Vermittlung externer therapeutischer Angebote.
Unsere Angebotsstruktur ist so angelegt, dass die Jugendlichen perspektivisch in das Jugendwohnen oder in die ambulante Nachbetreuung nach § 13 SGB VIII übergehen können.
Dieses Angebot beinhaltet einen Betreuungsschlüssel von 1:2 bei 10 Plätzen.

 

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 – 69 SGB XII

Dieses niedrigschwellige Hilfeangebot richtet sich an junge Menschen ab 21 Jahren, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dadurch wesentlich beeinträchtigt oder unmöglich ist. Sie benötigen Unterstützung bei der Überwindung dieser Schwierigkeiten, um ihre persönlichen Ressourcen zu stärken und ihre Handlungsstrategien zu erweitern.

Das Leistungsangebot umfasst einen Betreuungsschlüssel von 1:7 bei 7 Plätzen. Kostenträger ist der Landschaftsverband Rheinland.

 

 

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